Früher war es üblich, dass am Arbeitsplatz geraucht werden konnte und durfte. Ganz selbstverständlich zündete man sich im Büro oder in der Werkstatt eine Zigarette an und ging weiter seiner Arbeit nach. Das gestiegene Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung, welches die bekannten Gefahren des Passivrauchens stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückten, führte dazu, dass der Gesetzgeber sich um die Jahrtausendwende in der Pflicht sah, klare Regelungen zum Nichtraucherschutz zu etablieren…
Je nach verfügbarer Fläche im Betrieb können im Innen- oder Außenbereich Raucherbereiche ausgewiesen werden. Die Möglichkeiten hierbei sind vielfältig und mit verschiedenen Vor- und Nachteilen verbunden.
Arbeitsplatznah aufgestellte Raucherkabinen im Innenbereich sind oft die technisch und organisatorisch beste Lösung für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Betrieb…
Seitens des Arbeitnehmers besteht kein Anspruch auf die Erlaubnis zum Rauchen am Arbeitsplatz. Vielmehr sieht der Gesetzgeber vor, dass Nichtraucher am Arbeitsplatz besonders geschützt werden müssen. Dazu kann der Arbeitgeber, wenn er dies für angemessen hält, ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz aussprechen. Dabei muss er aber die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten achten und sollte keine willkürlichen unbegründeten Verbote aussprechen…
Raucherpausen während der Arbeitszeit haben für den Arbeitgeber nicht nur negative Auswirkungen. So werden soziale Kontakte gepflegt oder auch der Austausch von Mitarbeitern aus verschiedenen Abteilungen ermöglicht. Oft ist es auch so, dass Geschäftsprozesse oder Schwierigkeiten in Abläufen während der Pause in lockerer Atmosphäre kommuniziert und Lösungen gefunden werden, die in dieser Form vielleicht ansonsten nicht aufgekommen wären…
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