Unsere Raucherkabinen für 2 bis 20 Raucher gleichzeitig ermöglichen das Rauchen im Gebäude ohne Belastung der Umgebung.
Vom Rauchertisch bis zum Absaugfiltergerät bieten wir alles für die technische Austattung von Raucherräumen.
Unsere formschönen und langlebigen Raucherunterstände für den Außenbereich bieten Schutz vor Wind und Wetter.
Nichtraucherschutz ist ein Gebot der Vernunft, denn Tabakrauch bedeutet eine erhebliche Belastung der Innenraumluft mit Gefahrstoffen. Allein 40 erwiesenermaßen Krebs erregende Stoffe befinden sich unter den mehr als 4000 partikel- und gasförmigen Substanzen im Rauch. Zusätzlich gehen von Tabakrauch weitere akute und chronische Gesundheitsgefahren von Reizungen der Atemorgane bis hin zu Herz-Kreislauf-Krankheiten aus.
Auch Passivrauch, enthält diese Gefahrstoffe mit gesundheitlichen Auswirkungen, zum Teil sogar in erheblich höherer Konzentration als der vom Raucher direkt aufgenommene Hauptstromrauch. Nicht ohne Grund ist Passivrauch in der Gefahrstoffverordnung als krebserzeugend eingestuft.
Für Unternehmen und Verwaltungen in Deutschland gilt die Arbeitsstättenverordnung. In § 5 „Nichtraucherschutz“ fordert sie vom Arbeitgeber, von sich aus Maßnahmen zu treffen, um nichtrauchende Beschäftigte vor Passivrauch zu schützen. „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“
Auch für öffentliche Bereiche, Gastronomie, Spielstätten etc. gelten in Deutschland seit 2008 je nach Bundesland spezielle Nichtraucherschutz-Verordnungen. In vielen Bundesländern werden abgetrennte Nebenräume gefordert, zu denen auch geschlossene Raucherkabinen zählen.
In Österreich ist mit dem § 30 ASchG seit Mai 2018 eine Verschärfung des Nichtraucherschutzs erfolgt, die verlangt, „dass nicht rauchende Arbeitnehmer/innen vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist.“
Nun kann der Arbeitgeber ein striktes Rauchverbot im gesamten Unternehmen aussprechen, was aber meist auf geringe Akzeptanz bei den rauchenden Beschäftigten stößt, die häufig Auswege suchen, dennoch zu rauchen. Auch das „vor die Tür schicken“ der Raucher führt oft zu einer Belastung des Arbeitsklimas, zu unnötig langen Raucherpausen und verminderter Produktivität.
Eine Raucherlaubnis in nicht oder schlecht ausgerüsteten Raucherräumen führt zu einer Belastung benachbarter Flure und Räume. Auch durch entfernt gelegene Raucherräume können sich längere Raucherpausen, eine Verringerung der Arbeitsleistung und dadurch auch Spannungen zwischen den Beschäftigten ergeben.
Mit SmokeCorner-Raucherkabinen können Raucher arbeitsplatznah im Gebäude, ohne Rauch- und Gefahrstoffbelastung ihrer Umgebung rauchen.
Die Nichtraucher werden somit geschützt, ohne die Raucher zu diskriminieren.
Die Raucherbereiche können so zu Orten werden, an denen Raucher und Nichtraucher zusammenkommen können: Zu einem Gespräch, zu einer Tasse Kaffee oder zu einem Meeting.
Viele unserer Raucherkabinen sind hinsichtlich Erfassung und Abscheidung von Tabakrauch erfolgreich durch das I.F.I in Aachen gemäß dem Prüfgrundsatz GS-IFI-M14 für Nichtraucherschutzsysteme geprüft und zertifiziert.
SC MiniCab UL und FL für 2 Raucher
SC 600 UL und FL für 4 Raucher
SC 1000 UL und FL für 8 Raucher
Zahlreiche namhafte Unternehmen setzen unsere Raucherkabinen als zuverlässige und preiswerte Lösung für den betrieblichen Nichtraucherschutz ein. Weitere Referenzen finden Sie in unserer Referenzauflistung.