Je nach verfügbarer Fläche im Betrieb können im Innen- oder Außenbereich Raucherbereiche ausgewiesen werden. Die Möglichkeiten hierbei sind vielfältig und mit verschiedenen Vor- und Nachteilen verbunden.
Arbeitsplatznah aufgestellte Raucherkabinen im Innenbereich sind oft die technisch und organisatorisch beste Lösung für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Betrieb. Die Arbeitszeit, die für eine Raucherpause aufgewendet wird ist hierbei wegen der kurzen Wege minimiert. Zudem kann sich der Raucher nicht verstecken und ist dadurch angehalten, die Raucherpause nicht unnötig zu verlängern. Es ist mit offenen Raucherkabinen zudem auch möglich, dass Raucher und Nichtraucher während einer Pause miteinander sprechen ohne dass die Nichtraucher den Gefahren des Tabakrauchs ausgesetzt sind.
Indoor-Raucherkabinen können zertifiziert sein, was die Schadstoffabgabe an den umgebenden Raum angeht, und können so automatisch als technisch einwandfreie Lösung für das Nichtraucherschutzthema gelten. Das Institut für Industrieaerodynamik GmbH in Aachen (I.F.I) führt Zertifizierungen gemäß dem Prüfgrundsatz für Nichtraucherschutzsysteme GS-IFI-M14 durch, der zusammen mit dem berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA) entwickelt wurde.
Bei dieser Zertifizierung wird sichergestellt, dass die geprüften (und zertifizierten) Raucherkabinen den Aufstellungsraum und darin befindliche Personen soweit von den Gefahren durch im Tabakrauch enthaltene Gefahrstoffe freihalten, wie es technisch möglich ist. Eine Grenzwertüberschreitung der Luftschadstoffe so wie eine unakzeptable Geruchsbelästigung werden bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ausgeschlossen. Zum Schutz der Nichtraucher muss der Rauch zurückgehalten werden, damit er sich nicht in der Umgebung verteilen kann. Der Rauch muss abgeführt oder die enthaltenen Schadstoffe gefiltert werden. Dabei wird in einem aufwändigen Zertifizierungsvorgang in einem Strömungskanal die Qualität der an der Kabine vorbeiströmenden Luft am Ein- und Ausgang des Kanals gemessen. In der Kabine werden zeitgleich die Anzahl der Zigaretten abgeraucht, die der Personenzahl entspricht, für die die Kabine zugelassen werden soll.
Auf den Seiten des I.F.I ist auch eine Positivliste zu finden, in der die geprüften und zertifizierten Systeme aufgeführt sind. Eine erfolgreiche Prüfung gemäß dem Prüfgrundsatz ist nur mit einer teiloffenen oder geschlossenen Kabinenlösung mit Umluftfiltertechnik oder Fortlufttechnik (mit Abführung der rauchhaltigen Luft ins Freie) möglich, da die hohen Anforderungen an den betrieblichen Nichtraucherschutz durch eine ausreichende Raumlufterfassung in offenen Systemen nicht erfüllt werden können. Lösungen für Raucherrauminstallationen können wegen der Vielfältigkeit der Ausführung nicht typengeprüft und damit auch nicht zertifiziert werden. Dennoch kann eine raumlufttechnische Ausstattung von Raucherräumen, sofern Sie korrekt geplant und dimensioniert wurde, ebenso geeignet sein, um die Anforderungen an den Nichtraucherschutz zu erfüllen.
Für Österreich werden die Zertifikate ebenfalls behördlich anerkannt. Raucherräume und Raucherkabinen als Sonderfall von Raucherräumen sind zulässig, wenn Sie gewisse Anforderungen einhalten. Näheres findet Sie im Schreiben GZ: BMASK-461.304/0005-VII/A/3/2017 des BMASK von 2017, welches bezüglich der Wirksamkeit des Nichtraucherschutzes beim Einsatz von Raucherkabinen auf den Erlass BMWA-461.304/0051-III/2/2007 des BMWA von 2007 verweist, in welchem wiederum die Zertifizierungen der deutschen Berufsgenossenschaftlichen Prüfinstitute als Nachweis der Wirksamkeit angeführt werden. Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Webseite der österreichische Arbeitsinspektion.
Es ist eine möglichst ebene Fläche erforderlich, die groß genug ist, um eine ungehinderte Zugänglichkeit zur Raucherkabine zu ermöglichen. Erforderliche Fluchtwegsbreiten sind zu berücksichtigen.
Im Aufstellraum von Umluftraucherkabinen ist (wie in allen Aufenthaltsräumen) trotz bestmöglicher Filtertechnik zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Luftqualität für eine gute Allgemeinlüftung gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 3.6 – Lüftung, 6.1 bzw. DIN 1946 / EN 13779 zu sorgen. So muss eine Frischluftzufuhr mit einer Außenluftrate von mindestens 50 m³/h je Person vorhanden sein. Bei freier Lüftung sollten gemäß ASR A 3.6 zur Sicherung des Mindestluftwechsels während der Anwesenheit von Personen folgende Mindestöffnungsflächen (Summe aus Zu- und Abluftflächen, z.B. Fenster) eingehalten werden: bei einseitiger Lüftung 0,35 m², bei Querlüftung 0,20 m² je anwesender Person. Alternativ kann durch regelmäßiges Stoßlüften die Luftqualität verbessert werden. Die Raumhöhe ausreichend hoch sein, um ein ungestörtes Abströmen der gereinigten Luft sicher zu stellen.
Die Vorgaben für eine allgemeine Raumlüftung müssen bei den Fortluftkabinen wegen der Zwangsnachströmung des abgesaugten Luftvolumens nicht beachtet werden.
Bei der Festlegung der Position der Ausblasöffnung ist allerdings zu beachten, dass durch Luftströmung und Windverhältnisse nach außen geblasener Rauch ggf. durch geöffnete Fenster wieder ins Gebäude eintreten könnte. Die Ausblasposition ist daher mit Bedacht zu wählen. Auch ist auf eine fachgerechte Montage der Fortluftleitung zu achten, um die Funktionsfähigkeit des Systems sicherzustellen.
Wenn im Betrieb Raucherräume eingerichtet werden sollen, muss die Frage nach der technischen Ausrüstung gestellt werden. Es ist möglich, Raucherräume mit Umluftfiltergeräten auszustatten, die für ein gutes Ergebnis sorgen können, aber in der Regel immer etwas ineffizienter sind als Raucherkabinen, da das effektive Raumvolumen im Normalfall größer ist als in einer Raucherkabine. In Raucherräumen sollte mindestens mit einer 20- bis 25fachen Luftwechselrate pro Stunde gerechnet werden. In einer richtig dimensionierten Raucherkabine liegt eine erheblich höhere Luftwechselrate vor. Diese bewegt sich je nach Ausführung zwischen 80 und 150fach pro Stunde. Zudem herrscht innerhalb einer Raucherkabine auch ein Unterdruck gegenüber dem Aufstellraum, wenn die gereinigte Luft aus der Kabine in den Aufstellraum ausgeblasen wird. Dadurch wird Rauchaustritt verhindert. Die Effizienz der Absaugung kann durch eine verbesserte Raucherfassung mit Düsenplatten direkt über den Rauchertischen gesteigert werden.
Dies kann und sollte bei einer technischen Raucherrauminstallation ebenfalls eingeplant werden. Mit einer Teilfortluftführung von gereinigter Luft kann ein Kompromiss zwischen erzwungenem Luftwechsel und Heizwärmeverlust erreicht werden. Die gereinigte Luft kann auch an eine technische Gebäudelüftung (Abluft) angeschlossen werden, um im Raucherraum einen Unterdruck zu erzeugen, damit der Austritt von Rauch zuverlässig verhindert wird. Die Zuluft strömt über die Türen und ggf. einzurichtende Nachströmöffnungen nach. So wird der Heizwärmeverlust minimiert und zugleich ein Unterdruck im Raucherraum gewährleistet.
Natürlich sind in Raucherräumen auch reine Fortluftinstallationen möglich. Die rauchhaltige Luft wird ungefiltert nach draußen befördert. Solche Installationen sind mit einem sehr niedrigen Wartungsaufwand verbunden. Allerdings muss insbesondere für die kälteren Monate der Heizwärmeverlust berücksichtigt werden. Zudem sollten die Ausblasstellen daraufhin bewertet werden, ob der Rauch in angrenzende Büros ziehen könnte.
Wenn im Betrieb der geeignete Platz für die Aufstellung von Indoor-Raucherkabinen fehlt oder das Rauchen im Gebäude z.B. aus brandschutztechnischen Gründen untersagt ist, kann es trotz längerer Wege und Pausenzeiten günstiger sein, im Außenbereich einen wettergeschützten Raucherbereich einzurichten. Eine einfache Raucherüberdachung bietet aber wegen der seitlichen Windangriffsfläche kaum ausreichend Schutz, weswegen eine mindestens dreiseitig geschlossene Outdoor-Raucherkabine zu empfehlen ist. Mit einem solchen Raucherunterstand ist es einfach möglich, im Außenbereich einen wettergeschützten Platz für die Raucher zu schaffen. So können die Raucher draußen ihre Zigarettenpausen wahrnehmen, ohne Regen, Wind oder übermäßiger Sonneneinstrahlung ausgesetzt zu sein.
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